Häufige Meinungsverschiedenheiten zwischen Mietern und Vermietern beruhen auf der Abrechnung der Betriebskosten. Die immer höheren Anforderungen der Rechtsprechung an die jährliche Betriebskostenabrechnung erschweren diese Aufgabe.
Übertragen Sie uns, als qualifizierte und neutrale Stelle, diese Aufgabe und sparen Sie sich wertvolle Zeit und Ärger. Dadurch können Sie sicher sein, dass die jährliche Abrechnung der Nebenkostenvorauszahlung gemäß Betriebskostenverordnung sach- und fristgerecht erstellt wird. Eventuelle Unstimmigkeiten und Fragen können mit unserer Hilfe geklärt werden.
Im Rahmen der Betriebskostenabrechnung erbringen wir für Sie folgende Leistungen:
- Erfassung der umlagefähigen Betriebskosten
- Verbuchung der Betriebskostenvorauszahlung
- Erstellung der Betriebskostenabrechnung
- Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung auf Grundlage der Abrechnung
Gerne erledigen wir diese Aufgaben für Sie. Überlassen Sie Ihre Betriebskostenabrechnung einem Fachmann!